Tarife

Allgemeinverbindliche Tarifverträge des Elektro- und Informationstechnischen Handwerks der Länder Berlin und Brandenburg

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages bewirkt, dass dessen Normen auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Erfasst werden grundsätzlich alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den räumlichen, betrieblich-fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. Einbezogen werden organisierte und nicht-organisierte Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.

Für das Elektro- und Informationstechnische Handwerk in Berlin und Brandenburg ist der Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer vom 15. November 2019 und der Tarifvertrag für Auszubildende vom 18. Februar 2020 für allgemeinverbindlich erklärt worden.

Damit gelten die Mindestlöhne für alle Arbeitsverhältnisse des Elektro- und Informationstechnischen Handwerks unabhängig von der Tarifbindung.

 

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Neue Tarifverträge ab 2023

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Aktuell geltende Tarifverträge

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