Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages bewirkt, dass dessen Normen auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Erfasst werden grundsätzlich alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den räumlichen, betrieblich-fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. Einbezogen werden organisierte und nicht-organisierte Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.
Für das Elektro- und Informationstechnische Handwerk in Berlin und Brandenburg ist der Tarifvertrag für Auszubildende vom 21. Juli 2022 für allgemeinverbindlich erklärt worden.
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Das Eckentgelt in der E 6 erhöht sich ab 01.01.2025 auf 18,75 €/h und in einem zweiten Schritt ab 01.01.2026 auf 19,50 €/h.
Die Entgeltgruppe E 1 beträgt ab 01.01.2025 14,41 €/h und ab dem 01.01.2026 14,93 €/h. Durch die Angleichung der Entgelthöhe in der E 1 an das bundesweite Branchenmindestentgelt kann die Entgeltgruppe E 1 in Berlin und Brandenburg wieder angewendet werden.
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